Leibrente: Die andere Art, eine Immobilie zu verkaufen
Haus verkaufen und in den eigenen 4-Wänden wohnen bleiben
Bei der Leibrente erhalten Sie statt einer einmaligen Kaufpreiszahlung eine monatliche Zahlung und dank eines lebenslangen Wohnrechts haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie auf Lebenszeiten weiterhin zu bewohnen.
Für welche Immobilienbesitzer eignet sich die Leibrente?
Die Leibrente eignet sich besonders für Senioren, die trotz einer abbezahlten Immobilie und keinen zu zahlenden Raten im Hinblick auf das Eigentum, eine geringe Rente haben und diese gerne monatlich aufstocken würden ohne aus ihrem Eigenheim ausziehen zu müssen.
Wie funktioniert die Leibrente?
Bei dem Verkauf der Immobilie erhält der Verkäufer statt eines einmaligen Kaufpreises eine monatliche Ratenzahlung. Neben einer Vereinbarung über die Rentengarantiezeit, kann auch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden. Außerdem kann zu Beginn der Laufzeit eine einmalige Abschlagzahlung ausgezahlt werden. Dadurch verringert sich die monatliche Zahlung, aber der Verkäufer hat zu Beginn einen höheren Betrag zu seiner freien Verfügung.
Wie lässt sich die Leibrente berechnen?
Die Höhe der monatlichen Ratenzahlung bzw. des Kaufpreises hängt von diesen Faktoren ab:
- dem Wert der Immobilie
- der statistischen Lebenserwartung des Verkäufers
Um die Leibrente berechnen zu können, muss vorher der Verkehrswert der Immobilie durch einen Sachverständigen festgestellt werden und die statistische Lebenserwartung des Verkäufers zugrunde gelegt werden. Außerdem beeinflussen die vereinbarte Verzinsung und der Gegenwert des Wohnrechts in Berechnung die Leibrente.
Wie wird ein Vertrag über die Leibrente geschlossen?
Der Kaufvertrag über die Leibrente und das damit verbundene lebenslange Wohnrecht wird über einen Notar geschlossen. Eine Reallast wird zur Sicherheit des Verkäufers im Grundbuch eingetragen. Hält der Käufer die Vereinbarung über die Ratenzahlung nicht vertragsgemäß ein, so hat der Verkäufer das Recht, die Immobilie zu verwerten.
Ein Beispiel für die Berechnung der Leibrente:
- Mietwert: 600 Euro monatlich, 7.200 Euro jährlich
- Leibrentenfaktor: 11,75 (Für einen 75-jährigen Mann auf Basis der statistischen Lebenserwartung).
- 7.200 x 11,75 = rund 84.600 Euro
- Der Wert des Wohnrechts beträgt 84.600 Euro
- Immobilienwert: 200.000 Euro
- abzgl. Wohnrecht: 84.600 Euro
- ergibt: 115.400 Euro
- 115.400 Euro: 11,75 : 12 Monate = 818,44 Euro
- (Der 75-jährige Mann würde in diesem Beispiel eine monatliche Rente von 818,44 Euro erhalten und die Instandhaltung des Gebäudes selber tragen.)
Welche Vor- und Nachteile hat die Leibrente?
Die Leibrente bietet sowohl für Verkäufer als auch für Käufer viele Vorteile: Zum einen hat der Verkäufer die Möglichkeit auf ein lebenslanges Wohnrecht. Zum anderen erhält er eine monatliche Ratenzahlung, mit der die monatliche Rente aufgestockt werden kann. Ein Nachteil für den Verkäufer ist, dass er das Eigentum durch den Vertragsabschluss verliert. Durch das lebenslange Wohnrecht hat er aber die Möglichkeit, die Immobilie bis zu seinem Tod zu bewohnen.
Für den Käufer von Vorteil ist, dass keine einmalige hohe Summe beglichen werden muss, sondern monatliche Raten an den Verkäufer entrichtet werden. Dementsprechend ist die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Immobilie oder das Einsetzen von Eigenkapital nicht nötig. Außerdem erhält der Käufer die Immobilie oft wesentlich günstiger als bei einem normalen Kauf.
Was passiert mit der Leibrente beim Todesfall?
Die Zahlungspflicht des Käufers endet mit dem Tod des Rentenberechtigten. Sofern in dem Kaufvertrag eine Laufzeit der Leibrente vereinbart wurde und diese noch nicht überschritten ist, wird die Zahlung der Leibrente bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit an die Erben des Verkäufers entrichtet. Nach dem Tod des Rentenberechtigten kann der Käufer über die Immobilie verfügen.
Was ist der Unterschied der Leibrente zur Umkehrhypothek?
Bei der Leibrente verkauft der Verkäufer seine Immobilie und bleibt nicht weiter Eigentümer. Bei der Umkehrhypothek erhält der Verkäufer als Darlehensnehmer eine monatlich vereinbarte Rente von der Bank. Die Immobilie dient hierbei als Sicherheit. Nach dem Tod des Darlehensnehmers geht die Immobilie an die Bank über und steht dieser zur freien Verwertung zu.